Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand 01.10.2023
1. Geltungsbereich der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Dogwalking Vertrages zwischen „walking DogTeam – by Silke Speuser“ (nachfolgend „Frau Silke Speuser“ genannt) und der/dem Hundehalter(in) (nachfolgend „Halter“* genannt).
*aus Gründen der Lesbarkeit wird die männliche, weibliche und diverse Form alternierend verwendet.
2. Allgemeines
2.1 Der Halter versichert, dass er Eigentümer des Hundes ist und über diesen frei verfügen kann.
2.2 Während der Betreuungszeit durch Frau Silke Speuser bleibt der Halter Eigentümer im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung)
2.3 Frau Silke Speuser verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht zu betreuen und das Tierschutzgesetz ( TierSchG) sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten
2.4 Der Halter versichert, dass für seinen Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht und dass der Hund gesund, frei von ansteckenden Krankheiten oder Parasiten ist und sich in der körperlichen Verfassung für einen ausgiebigen Dogwalk von 2,5 – 3 Stunden befindet.
2.5 Es besteht ein nach EU-Norm gültiger Impfschutz. Bei Vertragsabschluss wird Frau Silke Speuser eine Kopie des Impfausweises ausgehändigt.
2.6 Hält Frau Silke Speuser bei Unfällen, Verletzungen oder sonstigen (lebensbedrohlichen) Notfällen eine tierärztliche Behandlung für erforderlich, so gibt der Halter schon jetzt sein Einverständnis, dass dies im Ermessen von Frau Silke Speuser liegt. Sollte eine tierärztliche Versorgung auf Grund von Zeit und/oder Entfernung in Anbetracht der Notsituation nicht bei dem vom Halter bevorzugten Tierarzt möglich sein, so obliegt die Tierarztauswahl bei Frau Silke Speuser. Im Falle einer benötigten Narkose gibt der Halter auch hierfür im Vorhinein seine Einwilligung. Der Halter übernimmt sämtliche hieraus resultierenden Tierarztkosten.
2.7 Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Halter dieses Hundes die dadurch verursachten Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde.
2.8 Der Dogwalk findet in der Regel vormittags zwischen 9 Uhr – 12 Uhr statt. Cirka 1 Stunde vorher und 1 Stunde nachher werden die Hunde abgeholt und wieder zum vereinbarten Ort zurückgebracht. Die genauen Zeiten werden dem Halter rechtzeitig mitgeteilt.
2.9 Es liegt im Ermessen von Frau Silke Speuser bei witterungsbedingten Extremen (Hitze, Sturm, Hagel, Starkregen oder Eisglätte) die Zeiten anzupassen und/oder die reguläre Dauer des Dogwalks (2,5 – 3 Std.) ggfs. zu verkürzen. Die Entscheidung obliegt rein Frau Silke Speuser und wird immer unter Abwägen der Risiken zum Schutz von Mensch und Hund getroffen. Der vereinbarte Abopreis bleibt hiervon unberührt und es erfolgt keine Rückvergütung im Falle eines verkürzten Dogwalks.
2.10 Sollte eine Betreuung aufgrund eines vorher nicht absehbaren Grundes nicht möglich sein, so verpflichtet sich Frau Silke Speuser, den Halter hierüber unverzüglich und so früh wie möglich in Kenntnis zu setzen. Schadensersatzansprüche hieraus ergeben sich gegenüber Frau Silke Speuser nicht.
2.11 Bei einer zur Erfüllung der Betreuung erforderlichen Schlüsselübergabe an Frau Silke Speuser, sichert diese dem Halter zu, den überlassenen Schlüssel mit größter Sorgfalt zu verwahren und sich ausschließlich Zutritt zu den Räumlichkeiten zu verschaffen, um den Hund zum Dogwalk abzuholen und anschließend wieder zurückzubringen.
2.12 Der Halter versichert, Veränderungen des Hundes sowie auftretende Krankheiten umgehend mitzuteilen. Er versichert, alle Fragen im „Fragebogen zur Aufnahme in den Dogwalk“ wahrheitsgemäß beantwortet zu haben. Er versichert, dass es keine Beißvorfälle gab, die im Ordnungsamt registriert wurden oder der Hund jemals schon andere schwerwiegende Fremdschäden verursacht hat.
3. Haftung
3.1 Dem Halter ist bewusst, dass während des Dogwalks, sei es durch Toben, spielen, Spazierengehen im Freiland oder auch durch Raufereien mit Artgenossen oder auch anderen (Wild-)Tieren Verletzungen entstehen können. Für Schäden, die der Hund während der Betreuungszeit erleiden könnte, übernimmt Frau Silke Speuser keine Haftung.
3.2 Der Halter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in den Dogwalk gegeben wird. Der Halter verzichtet auf jegliche Schadensersatzansprüche gegen Silke Speuser.
3.3 Richtet der Hund während der Betreuungszeit Sachschäden (z.B. am Auto von Frau Silke Speuser), oder Schäden an Dritten (Hund/Mensch) an, haftet ebenso alleine der Halter.
3.4 Der Halter versichert, dass für seinen Hund eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme besteht. Frau Silke Speuser weist darauf hin, dass während einer Fremdbetreuung des Hundes der Versicherungsschutz eingeschränkt oder gänzlich ausgeschlossen sein kann. Dies sollte unbedingt vom Halter bei seiner Versicherung abgeklärt und ggfs. angepasst werden.
Der Halter verpflichtet sich, für durch seinen Hund verursachte Schäden auch dann in voller Höhe aufzukommen, wenn eine vorhandene Haftpflichtversicherung den Schaden nicht übernimmt.
3.5 Frau Silke Speuser kann für plötzliches Ableben, Schäden und Krankheiten,
die der Hund während der Betreuungszeit erleidet, nicht haftbar gemacht werden.
3.6 Frau Silke Speuser bestätigt, dass eine Hundesitter-Haftpflichtversicherung (Uelzener Versicherungen) vorliegt. Die Haftung ist ausdrücklich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz durch Frau Silke Speuser bechränkt und deckt in diesem Falle den Schaden an Dritten sowie den Betreuungshunden ab.
3.7 Läufige Hündinnen können nicht im Dogwalk mitgeführt werden. Sollte eine Läufigkeit der Hündin vom Halter nicht rechtzeitig bemerkt und Frau Silke Speuser mitgeteilt werden, so übernimmt Frau Silke Speuser keine Haftung für die Folgen eines ungewollten Deckaktes.
3.8 Frau Silke Speuser wird mit größter Sorgfalt auf jeden im Dogwalk mitgeführten Hund Obacht geben. Sollte wider Erwarten ein Hund weglaufen, wird der Halter des Hundes unverzüglich informiert. Frau Silke Speuser haftet in einem solchen Fall nicht für etwaige Schäden am Hund (insbesondere gesundheitliche Folgen) oder Dritten. Sie verpflichtet sich jedoch, weitere mögliche Schritte zum Auffinden des Hundes in die Wege zu leiten. Hierzu gehören beispielsweise die Kontaktaufnahme zu Polizei und umliegenden Tierheimen.
4. Vertrag, Preise, Vergütung und Zahlungsmodalitäten
4.1 Die aktuell gültigen Preise entnehmen Sie bitte der Homepage (www.walking-dog-team.de). Alle Preise verstehen sich inklusive 19% Mehrwertsteuer. Mit Veröffentlichung einer neuen Preisliste verliert die alte ihre Gültigkeit. Bestehende Verträge bleiben hiervon erstmal unberührt.
4.2 Der mit dem Halter vereinbarte Preis wird im Vertrag vereinbart. Der Preis ist ein Abopreis und der Vertrag kann unter Einhaltung einer 4-wöchigen Kündigungsfrist zum Monatsende gekündigt werden.
4.3 Frau Silke Speuser steht ebenfalls das Recht zu, den Vertrag mit Einhaltung einer 4-wöchigen Kündigungsfrist zum Monatsende zu kündigen.
4.4 Wird eine Preisanpassung auch für alle bestehenden Verträge erforderlich sein, so wird Frau Silke Speuser jeden Halter hierüber schriftlich (per email) informieren.
4.5 Urlaubs- sowie Krankheitstage von Frau Silke Speuser werden dem Halter nicht berechnet. Der Abopreis wird in diesem Fall automatisch in dem jeweiligen Kalendermonat von Frau Silke Speuser um die ausgefallenen Tage reduziert. Für die Erstattung wird hierbei der Preis pro Walk (vertraglich vereinbarter Abopreis dividiert durch die Anzahl der Walks/Monat im jeweiligen Abonnement) zugrunde gelegt und mit den ausgefallenen Abo Tagen multipliziert.
4.6 Ansonsten ist der Abopreis ein Festpreis, der monatlich in voller Höhe zu zahlen ist, unabhängig davon, ob der Hund aufgrund von Krankheit, Läufigkeit, Urlaub oder anderweitigen Gründen nicht am Walk teilnehmen kann. Der Platz bleibt weiterhin für den Hund reserviert.
4.7 Gesetzliche Feiertage sind im Abopreis ebenfalls mit einkalkuliert und werden nicht erstattet.
4.8 Jedem Halter werden 4 Ausfallwochen pro Jahr zugestanden. Dies bedeutet konkret:
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Abo 1 Walk/Woche = 4 Ausfalltage/Jahr
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Abo 2 Walks/Woche = 8 Ausfalltage/Jahr
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Abo 3 Walks/Woche = 12 Ausfalltage/Jahr
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Abo 4 Walks/Woche = 16 Ausfalltage/Jahr
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Abo 5 Walks/Woche = 20 Ausfalltage/Jahr
Die Ausfalltage werden automatisch angerechnet für Feiertage, Urlaub, Krankheit des Hundes, Läufigkeit o.ä. und von Frau Silke Speuser in der Rechnung entsprechend berücksichtigt. Die Berechnung des Erstattungsbetrags erfolgt analog Punkt 4.5
4.9 Sind die dem Halter zustehenden Ausfalltage aufgebraucht, so ist der Abopreis monatlich in voller Höhe zu zahlen, auch wenn der Hund aus unterschiedlichsten Gründen nicht am Walk teilnehmen kann.
4.10 Ausfalltage gelten immer für das jeweilige Jahr. Bis zum Jahresende nicht in Anspruch genommene Ausfalltage verfallen automatisch und können nicht auf das Folgejahr übertragen werden. Es erfolgt auch keine monetäre Erstattung für nicht in Anspruch genommene Ausfalltage.
4.11 Der Halter verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung für die Leistung von Frau Silke Speuser am Ende des Monats nach Rechnungstellung innerhalb des angegebenen Zahlungsziels auf das Konto von Frau Silke Speuser zu überweisen.
4.12 Die Rechnung wird dem Halter zum Monatsende per email zugestellt.
5. Sonstige
5.1 Der Halter erklärt, dass er alle Rechte an Bildmaterial oder ähnlichen Aufzeichnungen, die während des Dogwalks entstanden sind, an Frau Silke Speuser abtritt. Diese Aufnahmen dürfen bei WhatsApp, Instagram, der Homepage, auf Werbematerialien oder auch Facebook veröffentlicht werden.
5.2 Ist eine Verwendung durch den Halter ausdrücklich nicht erwünscht, hat er das Recht, der Verwendung schriftlich zu wiedersprechen.
5.3 Der Halter hat die DSGVO gelesen und akzeptiert diese.